Angelvorschriften 't Grenswater für Tages- und Wochenscheininhaber.
1. Es ist streng verboten Kartoffeln, Kartoffelprodukte, Hanf und Taubenmist als Lockfutter oder Köder zu verwenden. Es ist auch untersagt, gefärbte Maden oder mehr als ½ kilo Lockfutter
( einbegriffen Alles)
im Besitz zu haben bzw. zu verwenden! Angeln mit schwimmende Brotkruste ist verboten.
Vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai darf nicht mit Würmern geangelt werden.
2. Abfälle wie Plastik, Papier, Blechdosen, Futterreste usw. dürfen nicht auf dem Gelände hinterlassen werden aber muss mitgenommen werden.
3. Es ist untersagt, das Wasser zu betreten oder sich auf das Wasser zu begeben.
4. Entnahmeverbot. Wenn Sie einen Fisch gefangen haben beachten Sie die Verhaltens-regeln der Fische und müssen Sie ihn sofort wieder ins “Grenswater” zurücksetzen.
Ausnahme: Pro Angeltag darf nur mitgenommen werden:
1 Hecht größer als 60 cm (ab 1e Juli bis ende Februar) und Barsche.
5. Es ist untersagt sich nach Sonnenuntergang am Wasser aufzuhalten oder zu angeln. Zelten, grillen oder sonstigen Erholung ist nicht Gestattet.
6. Es darf nur mit einer Angelrute geangelt werden.
7. Mitglieder des H.S.V. „de Brasem“ Arcen und Tages- sowie Wochenerlaubnisschein-inhaber dürfen vom 1. Juli bis Ende Februar auf Hecht angeln.
8. Der Karpfenangler muss einen Unterfangkescher und eine Abhakmatte bei sich haben und diese bei jedem Karpfenfang benutzen.
9. Die Benutzung eines Setzkeschers ist verboten.
10. Der “ VISpas” oder “ Taches- Wochenerlaubnisschein” (vergunning) muß jederzeit bei Aufforderung durch Kontrolleure oder Polizei vorgezeigt werden.
11. Jeder Angler, der sich nicht an diese Vorschriften hält, wird so behandelt, als hätte er ohne Erlaubnisschein geangelt.
12. Vereinsmitglieder, die wiederholt gegen die vorstehenden Regeln verstoßen, werden durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen.
13. Der H.S.V. "de Brasem" haftet nicht für Schäden und Unfälle auf oder neben dem Vereinsgelände.
14. Über Vorfälle, die in diesen Vorschriften nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des H.S.V. "de Brasem".
Vorstand H.S.V. "de Brasem"

